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Vorlage

Musterrechnung für Handwerker

Eine vollständige Beispielrechnung eines Sanitärbetriebs an eine Privatkundin — und was auf jeder Handwerkerrechnung stehen muss.

Stand: 27.09.2026 · Version 1.0

1. Musterrechnung herunterladen

Die Musterrechnung ist mit derselben Vorlage erstellt, mit der WerkConnect echte Rechnungen erzeugt — ein fiktiver Betrieb, eine fiktive Kundin, als MUSTER gekennzeichnet.

Musterrechnung als PDF herunterladen

2. Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG

  • Vollständiger Name und Anschrift Ihres Betriebs und des Kunden
  • Ihre Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Ausstellungsdatum
  • Fortlaufende Rechnungsnummer, die nur einmal vergeben wird
  • Art und Umfang der Leistung, bei Material Menge und Bezeichnung
  • Zeitpunkt der Leistung — Leistungsdatum oder Leistungszeitraum
  • Nettobetrag, nach Steuersätzen aufgeschlüsselt, und vorab vereinbarte Minderungen wie Skonto
  • Steuersatz und Steuerbetrag — oder der Hinweis auf die Steuerbefreiung, etwa als Kleinunternehmer nach § 19 UStG
  • Bei Arbeiten an einem Grundstück oder Gebäude für Privatkunden: der Hinweis, dass die Rechnung zwei Jahre aufzubewahren ist

Bei Rechnungen bis 250 € brutto (Kleinbetragsrechnung, § 33 UStDV) genügen Name und Anschrift Ihres Betriebs, Ausstellungsdatum, Art der Leistung, Bruttobetrag und Steuersatz.

3. Arbeitskosten getrennt ausweisen (§ 35a EStG)

Privatkunden können 20 % der Arbeitskosten einer Handwerkerleistung im eigenen Haushalt von ihrer Einkommensteuer abziehen, höchstens 1.200 € im Jahr. Das geht nur, wenn die Arbeitskosten auf der Rechnung erkennbar sind. Dazu zählen Lohn und Anfahrt, nicht das Material.

In der Musterrechnung sind das 180,00 € netto, mit Mehrwertsteuer 214,20 € — der Betrag, den die Kundin in der Steuererklärung angibt.

Den Abzug gibt es nur bei Überweisung. Wer bar zahlt, geht leer aus (§ 35a Abs. 5 EStG) — ein guter Grund, Kunden vor der Barzahlung darauf hinzuweisen.

4. Und die E-Rechnung?

Seit 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Für Rechnungen an andere Unternehmen wird die E-Rechnung ab 2027 Pflicht, wenn der Vorjahresumsatz über 800.000 € lag, ab 2028 für alle Betriebe; Kleinunternehmer sind ausgenommen. Für Rechnungen an Privatkunden bleibt die PDF-Rechnung zulässig — die Musterrechnung ist eine solche.

Diese Seite erklärt die Grundregeln und ist keine Steuerberatung. Im Zweifel fragen Sie Ihr Steuerbüro.

5. Rechnungen mit WerkConnect

In WerkConnect entsteht die Rechnung aus dem Auftrag:

  • Positionen, die Sie als Arbeitsleistung markieren, erscheinen automatisch als Lohnkosten nach § 35a — netto, Mehrwertsteuer und brutto.
  • Kleinunternehmer-Hinweis und Aufbewahrungshinweis stehen von selbst auf der Rechnung.
  • Fortlaufende Rechnungsnummern, PDF zum Versenden, Export aller Rechnungen als CSV für Ihr Steuerbüro.